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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SK-Rohrreinigung

Stand: August 2022

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

(1)  Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SK Rohrreinigung (nachfolgend: SK Rohrreinigung) werden Bestandteil aller Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2)  Widersprechende allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur dann anerkannt, wenn sie im Einzelfall ausgehandelt sind und die SK Rohrreinigung diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. Anderslautenden Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot, Annahme und Vertrag

(1)  Schriftliche und mündliche Angebote der SK Rohrreinigung sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie so nicht gekennzeichnet sind. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die SK Rohrreinigung zum Abschluss eines Vertrages dar, welches einer ausdrücklichen Annahme der SK Rohrreinigung bedarf.

(2)  Die Arbeiten finden auf Basis des Dienstleistungsrechts nach den §§ 611 ff. BGB statt. Die SK Rohrreinigung bietet ausschließlich Wartungs- und Reinigungsarbeiten an, bei denen vor Beginn der Arbeiten nicht alle Risiken und Folgen von Abwasserrohren berücksichtigt werden können. Steht die Ursache der Abflussstörung oder Verstopfung nicht von vornherein fest, bestimmt die SK Rohrreinigung die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach eigenem Ermessen (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht gem. § 315 BGB).

§ 3 Preise

(1)  Alle Preise verstehen sich wie angegeben in EURO zzgl. des sich jeweils hieraus ergebenden Umsatzsteuerbetrags. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, sind Preise inkl. Ust. anzugeben. Die gesetzliche Ust. bemisst sich auf derzeit 19 %.

(2)  Fahrtkosten für An/Abfahrten sowie die Zeit für Wasserladen werden jeweils ab dem Sitz der SK Rohrreinigung in Murrhardt zum vereinbarten Stundenlohnsatz der eingesetzten Fahrzeuge in Rechnung gestellt.

§ 4 Leistung

(1) Sämtliche zeitliche Angaben der SK Rohrreinigung hinsichtlich der zu erbringenden Leistung sind unverbindlich. Verbindliche Fristen und Termine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der SK Rohrreinigung.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen erschwerenden Umständen, wie insbesondere Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, hat die SK Rohrreinigung auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

(2)  Die von der SK Rohrreinigung für ihre Leistungserbringung einzusetzenden Kraftfahrzeuge können nur auf befestigten Wegen und Straßen be- und entladen werden. Für auftretende Schäden durch falsches Anweisen haftet allein der Kunde.

(3)  Der Kunde verpflichtet sich, der SK Rohreinigung ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und -leitungen zu ermöglichen. Außerdem informiert er die SK Rohrreinigung vor Arbeitsbeginn über das Vorhandensein aller etwaigen Arbeitserschwernisse wie z.B. verdeckte Revisionsöffnungen/Kontrollschächte/Kanaldeckel und ähnliches. Dies gilt ebenfalls für Arbeitserleichterungen, wie z. B. das Vorhandensein einer Hebeanlage oder von Rückstauklappen. Der Kunde hat (falls erforderlich) sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist.

(4)  Voraussetzung für die Erfüllung einer Wartungs- oder Reinigungsarbeit sind hierfür vom Kunden zu stellende Wasser- und Stromanschlüsse (bei Strom: 220 V Schukosteckdosen). Entstehende Strom- und Wasserkosten trägt der Kunde.

(5)  Bei Verstopfung und Rohrreinigung gilt zusätzlich Folgendes: Die SK Rohrreinigung übernimmt nach Vereinbarung die Beseitigung der Verstopfung oder die Rohrreinigung mit den hierfür geeigneten Spezialgeräten. Nach Durchführung dieser Arbeiten ist die SK Rohrreinigung nicht verpflichtet, den Arbeitsbereich nachzureinigen bzw. zu säubern. Eine anderweitige Vereinbarung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 5 Rohre/Leitungen

Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten durch die SK Rohrreinigung hat der Kunde die Pflicht, der SK Rohrreinigung mitzuteilen, soweit dies ihm zugänglich ist, um welche Rohrmaterialien es sich handelt. Es ist ihm nicht möglich, die SK Rohrreinigung bei evtl. entstandenen Schäden durch versteckte oder verschwiegene Informationen im Nachhinein haftbar zu machen. Soweit vorhanden, sind sämtliche Rohrführungs- oder Revisionspläne vom Kunden der SK Rohrreinigung vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der Kunde verpflichtet, der SK Rohrreinigung kenntlich zu machen bzw. ihn darauf hinzuweisen, wo sich im Rohrleitungsverlauf sogenannte 87° Bögen, T-Abzweige, Reduzierungen, Hohlräume und ähnliche gesonderte Rohrleitungsverläufe befinden. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nach, haftet der Kunde für sich hieraus ergebende Schäden an Rohren bzw. den Leitungssystemen oder Mehraufwendungen.

§ 6 Bestätigung der Auftragsdurchführung

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Kunde die Leistung zu überprüfen und deren vertragsgemäße Durchführung durch eine Unterschrift auf dem Auftragsformular (Rapportschein/Lieferschein) zu bestätigen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen der SK Rohrreinigungen sind zahlbar ab Rechnungserhalt.

(2)  Spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ist die von der SK Rohrreinigung erbrachte Leistung vom Kunden ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die SK Rohrreinigung berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

(3)  Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Zurückbehaltung oder Aufrechnung; Leistungsverhältnis

(1)  Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung nur berechtigt, falls eine Gegenforderung mit der aufgerechnet werden soll, rechtskräftig festgestellt oder durch die SK Rohrreinigung schriftlich anerkannt wurde.

(2)  Gegenüber Dritten ist die SK Rohrreinigung ohne eigenständiges Vertragsverhältnis nicht verpflichtet über den Ausgleich für die erbrachten Leistungen in Verhandlungen zu treten. Dies gilt insbesondere gegenüber Versicherungen des Kunden, welche der Kunde grundsätzlich eigenständig zum Ausgleich der an die SK Rohrreinigung erbrachten Zahlungen in Anspruch zu nehmen hat.

§ 9 Nacharbeit, Haftungsbegrenzung

(1)  Beanstandungen an der erbrachten Leistung der SK Rohrreinigung hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der SK Rohrreinigung ist die Möglichkeit der Nacharbeit einzuräumen.

(2)  Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber dem Kunden als auch gegenüber seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie für Personenschäden und für Schäden, die auf dem Fehlen einer Beschaffenheitsgarantie beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

Nicht vorhersehbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

(3)  Es wird keine Haftung für auftretende Schäden (Rohrbruch, Risse, usw.) bei alten Leitungssystemen die z.B. aus Guss, Steinzeug, Blei, Faser- bzw. Asbestzement, o. ä. bestehen sowie bei modernen Kunststoffrohren, bei Schäden an nicht fachgerecht verlegten Abwasserleitungen, bei den Arbeiten zur Verstopfungsbeseitigungen oder bei Fräsarbeiten oder Schäden, die durch während der Arbeiten austretende Inhalte der Abwasseranlage entstehen können, von der SK Rohrreinigung übernommen. Für die dadurch evtl. entstehenden Schäden die bei einem Riss oder Rohrbruch am oder im Haus, wie z.B. an Möbeln, Bodenbelägen, Wänden, Fassaden, usw. entstehen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Ausgenommen bleibt ein grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schaden.

(4)  Die SK Rohrreinigung übernimmt zudem keine Verantwortung für sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch Arbeiten an bereits defekten (porösen, rissigen oder brüchigen) Entwässerungsgegenständen, Entwässerungsleitungen und/oder sonstige Anlagen entstehen.

(5)  Der Kunde versichert der SK Rohrreinigung mit der Beauftragung Eigentümer der Rohre und Leitungen zu sein, an denen die Arbeiten verrichtet werden sollen. Ist dies nicht der Fall, so hat er den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen und dessen Einverständnis einzuholen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so verpflichtet er sich gegenüber der SK Rohrleitung bei etwaigen Ansprüchen des Eigentümers aufgrund dessen spezifischen Eigentums(-folge) rechten, die SK Rohrreinigung von der Haftung in vollem Umfang freizustellen.

(6)  Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SK Rohrreinigung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SK Rohrreinigung beruhen, bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.

§ 10 Datenschutzbestimmungen

Die Verarbeitung der Auftragsdaten, insbesondere solche die Personenbezug aufweisen, werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO sowie der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO gespeichert und verarbeitet. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden. Der Widerruf ist durch Erklärung gegenüber der SK Rohrreinigung jederzeit möglich.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)  Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger vertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Falle findet die gesetzliche Bestimmung anstelle der unwirksamen Bestimmung Anwendung.

(2)  Alle Änderungen, Ergänzungen, Aufhebungen oder abweichende Vereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese nicht individuell ausgehandelt wurden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

(3)  Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der SK Rohrreinigung zuständig ist. Die SK Rohrreinigung ist auch berechtigt, am Wohnort des Kunden zu klagen.

(4)  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist am Sitz der SK Rohrreinigung in Murrhardt.

(5)  Es gilt ausschließlich deutsches Recht.